Von der Prävention, Selbstanzeige bis hin zum Finanzstrafverfahren: Wir bieten Begleitung durch fachkundige, erfahrene Partner
Betriebsprüfungen münden in den letzten Jahren vermehrt in Finanzstrafverfahren. Die ständige steigende Anzahl von Finanzstrafverfahren zeigt, dass die Eröffnung eines Finanzstrafverfahren im Anschluss an eine Betriebsprüfung keine Ausnahme mehr ist.
Betroffen ist nicht nur der Steuerpflichtige selbst sondern bei Gesellschaften auch deren Organe. Geschäftsführer der GmbH oder Vorstände der AG können zusätzlich zur Gesellschaft selbst mit einer Finanzstrafe belegt werden.
Unser Ziel ist gemeinsam mit unseren Klienten in der laufenden Buchhaltung und Personalverrechnung Risikopotential zu erkennen und zu vermeiden.
Bei Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie und versuchen durch optimale Vorbereitung ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollte es dennoch zu einem Finanzstrafverfahren kommen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.