Mit einem Überblick der im 2. Quartal 2025 anstehenden Fristen und Termine rundet die KlientenINFO Ausgabe 2/2025 ab. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
APRIL 2025
1.4.2025:
- Entfall der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
- Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
- Auslaufen der Bildungskarenz
- Einführung einer vorläufigen Mietpreisbremse für 2025
- Anhebung Gebühren für Wetteinsätze
- Anhebung Tabaksteuer
- Anhebung der Gerichtsgebühren um 23 %
30.4.2025:
- Einreichung der Steuererklärungen 2024 in Papierform ohne steuerliche Vertretung
- Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS
- EU-OSS für das 1. Quartal 2025 - Meldung und Zahlung
MAI 2025
15.5.2025: UVA für das 1. Quartal 2025 – Meldung und Zahlung
JUNI 2025
30.6.2025:
- Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung
- Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
- Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2025 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar!
- Hingegen ist im Falle möglicher Vorsteuererstattung österreichischer Unternehmer im Drittland (z.B. Serbien, Schweiz, Norwegen) die nationale Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Die Frist zur Antragstellung beträgt ebenfalls bis zu 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (analog der in der VO 279/1995), was damit begründet ist, dass die Vorsteuererstattung im Drittland nur bei Reziprozität zulässig ist.
- Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbHs, GmbH & Co KG und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart die Eintragungsgebühr.