1.1         Zinsanpassung ab 12.3.2025

Die EZB hat den Leitzins erneut um 0,25 %-Punkte gesenkt. Der Basiszinssatz beträgt nun 2,03 %. Mit Wirksamkeit ab dem 12.3.2025 ergeben sich daraus folgende Zinssätze gemäß BAO:

wirksam
ab

Basis-
zinssatz

Stundungs-
zinsen

Aussetzungs-
zinsen

Anspruchs-
zinsen

Besch­werde­­-zinsen

Umsatz-
steuer-
zinsen

Rücker-
stattungs-
zinsen

Beihilfen-
rücker-
stattungs-
zinsen

18.09.2024

3,03 %

7,53 %

5,03 %

5,03 %

5,03 %

5,03 %

5,03 %

4,03 %

18.12.2024

2,53 %

7,03 %

4,53 %

4,53 %

4,53 %

4,53 %

4,53 %

3,53 %

12.03.2025

2,03 %

6,53 %

4,03 %

4,03 %

4,03 %

4,03 %

4,03 %

3,03 %

Zinsen unter € 50 werden nicht festgesetzt. 

1.2        Omnibus-Regelungen für Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichten

Im Rahmen des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2025 zur Reduzierung von Adminsitrationsaufwendungen wurden die sogenannten „omnibus“-Vorschläge gemacht. Das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen vor.

 

Geplante Änderungen der Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie für Unternehmen (CSRD):

  • Erhöhung der Größenkriterien für berichtspflichtige Unternehmen auf große Unternehmen mit mehr als 000 Mitarbeitende und Umsatzerlöse von mehr als € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme von mehr als € 25 Mio., unabhängig von der Kapitalmarktorientierung.
  • Für Unternehmen, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig wären, wird die Berichtspflicht auf 2027 verschoben.
  • Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auch langfristig auf Basis einer begrenzten Sicherheit (Limited Assurance) erfolgen.

Geplante Änderungen an der Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO:

Einschränkung des Kreises jener Unternehmen, die zur Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO verpflichtet sind:

  • Vollumfängliche Offenlegung von Taxonomieangaben nur noch für Unternehmen mit mehr als € 450 Mio. Umsatzerlösen.
  • Unternehmen, die in die CSRD-Berichtspflicht fallen, allerdings weniger als 1.000 Mitarbeitende haben, können freiwillig die Taxonomieinformationen offenlegen.
  • Für Unternehmen, die weniger als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und deren Umsatz € 450 Mio. nicht erreicht, ist die Taxonomieberichterstattung freiwillig

Geplante Änderungen der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD):

Der Vorschlag sieht eine Verschiebung des Beginns der gestaffelten Erstanwendung vor, die nun ab Juli 2028 vorgesehen ist:

  • Künftig sollen die Sorgfaltspflichten nur noch auf direkte Geschäftsbeziehungen
  • Die Verpflichtung, Geschäftsbeziehungen aufzukündigen, soll entfallen.
  • Das Intervall für das Monitoring der Geschäftsbeziehung und der Evaluierung der Effektivität der Maßnahmen wird auf fünf Jahre erhöht.
  • Eine Streichung der zivilrechtlichen Haftung ist vorgesehen.

 Die vorgeschlagenen Änderungen des Omnibus-Pakets sehen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs vor, womit für zahlreiche Unternehmen die Pflicht der Berichterstattung gemäß der CSRD und die Offenlegung im Sinne der EU-Taxonomie entfallen würde. Die Umsetzung in nationales Recht müsste bis Ende 2025 erfolgen.

1.3        Neuer ÖNACE-Code 2025

Die ÖNACE ist eine für Österreich gültige Zuordnung von Unternehmenstätigkeiten zu bestimmten Wirtschaftszweigen. Diese wurde überarbeitet, da in den letzten 15 Jahren neue Tätigkeiten und Produkte entstanden sind. Seit 1.1.2025 gelten nun die neuen Klassifikationen gemäß ÖNACE 2025. Unternehmen erhalten in der ersten Hälfte des Jahres 2025 von der Statistik Austria über das Unternehmerserviceportal (USP) einen ÖNACE-Code mit der Zuordnung zur neuen Klassifikation gemäß ÖNACE 2025. Bei Übereinstimmung mit dem bisherigen Unternehmensschwerpunkt ist diese zu bestätigen. Andernfalls ist bei der Statistik Austria mittels beiliegendem Formular eine Änderung zu beantragen. Die Klassifikations­mitteilung ist zu den Geschäftsunterlagen zu nehmen. Benötigt wird der ÖNACE-Code für die Einkommensteuererklärung, das Bundesvergabegesetz und diverse andere Förderungen.

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