Kürzlich wurde im Nationalrat die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit (Stand 19.12.21) bekannt:
Aufgrund des bundesweiten Lockdowns ab 22. November, kündigte die Bundesregierung heute auch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen an.
Wichtiger HINWEIS! NEU ist: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.
Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Ab sofort wurden folgende Erleichterungen für die aws Überbrückungsgarantien wirksam. Beachten Sie bitte aber, dass verschiedene Branchen (Immobilienbesitzunternehmen, Vermögensverwaltung) nach wie vor ausgeschlossen sind. Vereinfacht gesagt gilt dies nur für operativ tätige Unternehmen.
Gestundete ÖGK-Beiträge für Februar bis April müssen erst 2021 bezahlt werden.
Stundungen und Ratenzahlungen für Beiträge ab Mai werden möglich!
Mehr Infos dazu unter:
https://news.wko.at/news/oesterreich/Kopf:-Fortsetzung-der-Stundung-der-SV-Beitraege-unterstue.html