KlientenINFO Ausgabe 2/2025
Die alljährliche Arbeitnehmerveranlagung wird gerne bereits im April in Angriff genommen. Wer kann oder muss bzw. wer sich zurücklehnen und auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung warten kann, darüber geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick. Aktuell gilt die Aufmerksamkeit vor allem dem Bugetsanierungsmaßnahmengesetz, das mit 1.4.2025 die ersten Einschnitte bewirkt. Gleichzeitig tritt eine Erhöhung der Gerichtsgebühren in Höhe von 23 % in Kraft. Aus dem als Ministerratsvortrag vorliegenden Mittelstandspaket für KMU berichten wir über die ab 1.7.2025 in Kraft tretenden konkreten Maßnahmen.
Selbstverständlich werden wir über weitere „Sparmaßnahmen“ in der nächsten Ausgabe informieren. Im Rahmen unserer „Splitter“ berichten wir über die erneut gesenkten Zinsen, die neuen ÖNACE-Codes 2025 und die Omnibus-Regelungen betreffend die geplanten Erleichterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Praxis interessante neue höchstgerichtliche Entscheidungen sowie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2025 runden diese Ausgabe ab.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2024
BUDGETSANIERUNG
GEBÜHREN
Splitter
HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
TERMINE APRIL bis JUNI 2025
Bei Fragen steht unser Team gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Merkur Treuhand Team
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